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28.01.2010
Jahresbilanz der städtischen Geschwindigkeitskontrollen
44.000 Fahrzeuge wurden 2009 geblitzt
Insgesamt 44.182 Verkehrsteilnehmer sind im vergangenen
Jahr in Heilbronn zu schnell gefahren, 314 mussten ihren
Führerschein abgeben. Das ist das Ergebnis der Jahresbilanz
2009 zu den städtischen Geschwindigkeitskontrollen. „Zu
schnelles Fahren und nicht angepasste Geschwindigkeit gehören
nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle“,
betont Bürgermeister Harry Mergel. „Deshalb werden wir die
Kontrollen konsequent im gesamten Stadtgebiet fortsetzen.“
Bei mobilen Kontrollen hat der städtische Vollzugsdienst
30.848 Fahrzeugführer geblitzt. Besonderes Augenmerk legt
das Ordnungsamt bei diesen Kontrollen auf polizeilich ausgewiesene
Unfallschwerpunkte und besondere Gefahrenstellen wie im
Bereich von Schulwegen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportanlagen
oder Seniorenheimen. Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung
werden bei der Messstellenauswahl ebenfalls berücksichtigt.
Weitere 13.334 Temposünder wurden an einem der festinstallierten
„Starenkästen“ erfasst. Diese stationären Blitzgeräte befinden
sich an zentralen Orteingangs- und Ortsdurchfahrtsstraßen.
Zu schnelles Fahren hat Konsequenzen
Bei der überwiegenden Mehrheit der rund 44.000 festgestellten
Vergehen handelte es sich um geringfügige Tempoüberschreitungen,
die mit einem Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro geahndet
wurden.
Bei 2498 Fahrern, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit
um mindestens 21 km/h überschritten, führte der Tempoverstoß
zu einem Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister.
Die Löschung dieser Punkte nach zwei Jahren erfolgt nur,
wenn in der Zwischenzeit keine neuen hinzukommen. Für Fahranfänger
in der Probezeit hat ein solcher sogenannter A-Verstoß noch
weiterreichende Folgen: Die Probezeit wird um zwei Jahre
verlängert, außerdem muss eine Nachschulung absolviert werden.
314 Temposünder waren dagegen so schnell unterwegs, dass
sie sich vorübergehend von ihrem Führerschein verabschieden
mussten: Bei einer Überschreitung innerorts ab 31 km/h bzw.
außerorts ab 41 km/h muss der Führerschein für die Dauer
von ein bis drei Monaten abgegeben werden. Außerdem wird
ein Fahrverbot auch dann angeordnet, wenn die Geschwindigkeit
zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres um mindestens 26
km/h überschritten wird - egal ob inner- oder außerorts.
Ein paar Beispiele zeigen, wie sich auch 2009 wieder einzelne
Verkehrsteilnehmer besonders grob über bestehende Tempolimits
hinweggesetzt haben:
In der Schlossstraße war der schnellste Fahrer mit 75 km/h
statt der zulässigen 30 km/h unterwegs.
Mit 139 km/h statt der zulässigen 50 km/h wurde ein Verkehrsteilnehmer
in der Stuttgarter Straße erwischt.
In der Großgartacher Straße außerorts zwischen Böckingen
und Leingarten sind 70 km/h zulässig, der schnellste Fahrer
wurde dort mit 156 km/h gemessen.
In der Neckarsulmer Straße außerorts (B27) ist die Geschwindigkeit
auf 80 km/h beschränkt - auch hier raste ein Fahrer mit
156 km/h am Messgerät vorbei.
Auf dem Autobahnzubringer L 1111 wurde ein Fahrer mit 161
km/h statt zulässigen 100 km/h gemessen.
Quelle: Pressemeldung Stadt Heilbronn
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