28.01.2010
Jahresbilanz der städtischen Geschwindigkeitskontrollen

44.000 Fahrzeuge wurden 2009 geblitzt
Insgesamt 44.182 Verkehrsteilnehmer sind im vergangenen Jahr in Heilbronn zu schnell gefahren, 314 mussten ihren Führerschein abgeben. Das ist das Ergebnis der Jahresbilanz 2009 zu den städtischen Geschwindigkeitskontrollen. „Zu schnelles Fahren und nicht angepasste Geschwindigkeit gehören nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle“, betont Bürgermeister Harry Mergel. „Deshalb werden wir die Kontrollen konsequent im gesamten Stadtgebiet fortsetzen.“

Bei mobilen Kontrollen hat der städtische Vollzugsdienst 30.848 Fahrzeugführer geblitzt. Besonderes Augenmerk legt das Ordnungsamt bei diesen Kontrollen auf polizeilich ausgewiesene Unfallschwerpunkte und besondere Gefahrenstellen wie im Bereich von Schulwegen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportanlagen oder Seniorenheimen. Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung werden bei der Messstellenauswahl ebenfalls berücksichtigt.

Weitere 13.334 Temposünder wurden an einem der festinstallierten „Starenkästen“ erfasst. Diese stationären Blitzgeräte befinden sich an zentralen Orteingangs- und Ortsdurchfahrtsstraßen.

Zu schnelles Fahren hat Konsequenzen

Bei der überwiegenden Mehrheit der rund 44.000 festgestellten Vergehen handelte es sich um geringfügige Tempoüberschreitungen, die mit einem Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro geahndet wurden.

Bei 2498 Fahrern, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschritten, führte der Tempoverstoß zu einem Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister. Die Löschung dieser Punkte nach zwei Jahren erfolgt nur, wenn in der Zwischenzeit keine neuen hinzukommen. Für Fahranfänger in der Probezeit hat ein solcher sogenannter A-Verstoß noch weiterreichende Folgen: Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, außerdem muss eine Nachschulung absolviert werden.

314 Temposünder waren dagegen so schnell unterwegs, dass sie sich vorübergehend von ihrem Führerschein verabschieden mussten: Bei einer Überschreitung innerorts ab 31 km/h bzw. außerorts ab 41 km/h muss der Führerschein für die Dauer von ein bis drei Monaten abgegeben werden. Außerdem wird ein Fahrverbot auch dann angeordnet, wenn die Geschwindigkeit zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird - egal ob inner- oder außerorts.

Ein paar Beispiele zeigen, wie sich auch 2009 wieder einzelne Verkehrsteilnehmer besonders grob über bestehende Tempolimits hinweggesetzt haben:

In der Schlossstraße war der schnellste Fahrer mit 75 km/h statt der zulässigen 30 km/h unterwegs.

Mit 139 km/h statt der zulässigen 50 km/h wurde ein Verkehrsteilnehmer in der Stuttgarter Straße erwischt.

In der Großgartacher Straße außerorts zwischen Böckingen und Leingarten sind 70 km/h zulässig, der schnellste Fahrer wurde dort mit 156 km/h gemessen.

In der Neckarsulmer Straße außerorts (B27) ist die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt - auch hier raste ein Fahrer mit 156 km/h am Messgerät vorbei.

Auf dem Autobahnzubringer L 1111 wurde ein Fahrer mit 161 km/h statt zulässigen 100 km/h gemessen.
Quelle: Pressemeldung Stadt Heilbronn

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